SPRACHKOMPETENZ
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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Das Übersetzungsbüro alpha (im Weiteren als alpha bezeichnet) erbringt seine Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im Weiteren als Kunde bezeichnet) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, alpha hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn alpha in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Bei kaufmännischen Kunden gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Alpha ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist alpha berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle künftigen Ergänzungen und alle Rechtshandlungen während seiner Durchführung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die Annahme eines Angebotes oder Auftrages auf der Grundlage einer von alpha an den Kunden übermittelten Preiskalkulation zustande. Bei laufenden bzw. wiederholenden Vertragsbeziehungen muss alpha keine für jeden Auftrag gesonderte Preiskalkulation vornehmen, soweit die Vergütung entsprechend des Umfanges nicht wesentlich von den in der Vergangenheit getätigten Aufträgen abweicht. Ist ein schriftlicher Kundenauftrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann alpha dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(2) Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen von alpha stets freibleibend und unverbindlich. Alpha ist befugt, den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer zum Geschäftsbetrieb zugelassenen deutschen Großbank abhängig zu machen.

(3) Soweit sich alpha zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es denn dass dies ausdrücklich durch einen Vermittlungsvertrag bzw. -auftrag gewünscht und vereinbart wird.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Alpha bietet Dolmetschertätigkeit und Übersetzungen aller Art für über 60 Sprachen an. Darüber hinaus bietet alpha auch einen Übersetzerservice per Email, Fax oder Post etc., der weltweit zur Verfügung steht.

(2) Alpha verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text in eine andere Sprache zu übertragen. Die Übersetzungen schriftlicher als auch die Dolmetschdienstleistungen mündlicher Art, werden dabei je nach Bedeutung des Quelltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.

§ 4 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die alpha die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat alpha auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Alpha ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, darf alpha den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Kommt alpha mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn alpha eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

(4) Nach einer erfolgten Übersetzung wird der übersetzte Text dem Kunden je nach Wunsch des Kunden per Post, Diskette, CD-Rom, E-Mail oder Telefax etc. geliefert. Der Versand oder die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet alpha nicht.

(5) Bei Kunden, die Unternehmer sind, gelten folgende Rügepflichten: Der Kunde hat die Übersetzung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel nach dieser Untersuchung und verdeckte Mängel nach Entdeckung unverzüglich schriftlich alpha anzuzeigen. Die Übersetzung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Übersetzung der Kunde Mängel schriftlich angezeigt hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

(6) Die Übersetzung gilt spätestens dann als anerkannt, wenn der Kunde diese verwendet. Als Verwendung gilt auch, dass der Kunde bzgl. der Übersetzung einen Druckauftrag erteilt.

§ 5 Mängelhaftung

(1) Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, ist alpha zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Eine Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(2) Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung im Sinne des Abs. 1. den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich mindert.

(3) Alpha haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von alpha beruhen. Soweit alpha keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Alpha haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern alpha schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Jegliche Haftung von alpha für Schäden, gleichgültig welcher Art, ist auf die Deckungshöhe der Berufshaftpflichtversicherung der Inhaberin von alpha (derzeit: 100.000,00 €) beschränkt.

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung alpha gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von alpha.

(3) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Kaufleute sind, bei Schäden, die

a. durch die Inanspruchnahme von alpha - Dienstleistungen

b. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch alpha deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch alpha nicht erfolgt ist,

c. durch von alpha verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind,

der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

§ 7 Gewährleistungsausschluss.

Sofern nicht abweichend vereinbart, leistet alpha keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Kunde.

§ 8 Vergütung/Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von alpha „ab Werk“, Versandkosten werden sofern diese anfallen gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sich aus der Preiskalkulation von alpha nicht etwas anderes ergibt, nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung mit Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Ansprüche behält sich alpha ausdrücklich vor.

(4) Die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (z. B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentums- bzw. Rechtsvorbehalt.

(5) Alpha ist berechtigt ab Vertragsschluss einen Vorschuss in teilweiser bis vollständiger Höhe der voraussichtlichen Vergütung zu verlangen.

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht/ Abtretungsverbot

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von alpha anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von alpha unzulässig.

§ 10 Kündigung

(1) Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Auftrag jederzeit kündigen.

(2) Wird ein erteilter Auftrag vom Kunden gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Auftragswertes.

(3) Unterlagen, die vom Kunden für die Übersetzung zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung unverzüglich unaufgefordert zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei alpha, die jedoch berechtigt ist, diese Daten jederzeit nach Fertigstellung oder Kündigung zu löschen.

§ 11 Datenschutz

(1) Alpha weist den Kunden gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch alpha auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich alpha Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist alpha berechtigt, die Kundendaten offen zu legen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma Übersetzungsbüro alpha sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

§ 12 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei alpha tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Übersetzer/Dienstleister abzuwerben oder ohne Zustimmung von alpha anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von alpha der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma Übersetzungsbüro alpha in Stralsund in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und/oder Telefax erfüllt.

(3) Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

(4) Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von alpha als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Das gleiche gilt für die Fälle, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Alpha ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.

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